Wasserrecht

Das Wasserrecht gehört zum allgemeinen Beratungsspektrum der Kanzlei. Wir beraten und vertreten Unternehmen in Verfahren über die Zuteilung wasserrechtlicher Nutzungserlaubnisse. Wir stellen sicher, dass Inhalts- und Nebenbestimmungen auf das notwendige Mindestmaß beschränkt werden. Wird eine wasserrechtliche Nutzungserlaubnis widerrufen ergreifen wir die notwendigen Gegenmaßnahmen. Darüber hinaus beraten wir Unternehmen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie in Fragen des Gewässerausbaus.