Das Recht der Raumordnung und der Landesplanung gehört zum allgemeinen Leistungsspektrum der Kanzlei. Wir beraten Gemeinden bei der Aufstellung von Bauleitplänen über deren Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung. Bei bestehenden Bauleitplänen überprüfen wir den Anpassungsbedarf an die Ziele der Raumordnung. Unternehmen beraten wir über die raumordnungsrechtliche Zulässigkeit ihres Vorhabens. Anhand der Vorgaben der Raumordnung überprüfen wir die Geeignetheit des Vorhabenstandorts. Wir zeigen auf, welche Vor- und Nachteile sich für das Unternehmen aus der Festlegung von Vorrang-, Vorbehalts- oder Eignungsgebieten ergeben. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Gemeinden in Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen, in Raumordnungsverfahren und Zielabweichungsverfahren.