Abfall- und Bodenschutzrecht

Ein besonderes Interesse der Kanzlei gilt dem Bodenschutz- und Abfallrecht. Wir unterstützen Vorhabenträger bei der Planung und Realisierung von Abfallbehandlungs- und -verwertungsanlagen. Deponiebetreiber beraten und vertreten wir bei der Planfeststellung, der Stilllegung und Nachsorge von Deponien. Vorhabenträger und Grundstückseigentümer beraten und vertreten wir in Verhandlungen mit Behörden über die Anordnung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen. Wir unterstützen Vorhabenträger und Grundstückseigentümer bei der Abwehr von Sanierungsanordnungen. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Vorhabenträger und Grundstückseigentümer bei der Erstellung und Überprüfung von Sanierungsplänen und Sanierungsverträgen.