Agrarrecht

Im Bereich des Agrarrechts berät die Kanzlei landwirtschaftliche Betriebe in allen Fragen der Errichtung, des Betriebs sowie der Änderung landwirtschaftlicher Hofstellen. Im Rahmen von Genehmigungsverfahren koordinieren wir die Tätigkeit von Behörden, Planern und Fachgutachtern. Antragsunterlagen überprüfen wir auf rechtliche Konsistenz und Vollständigkeit. Wir verteidigen erteilte Genehmigungen gegen Rechtsangriffe Dritter und wehren heranrückende Wohnbebauung ab. Wir beraten und vertreten landwirtschaftliche Betriebe in Bauleitplanverfahren und Flurbereinigungsverfahren. Wir beraten in Fragen des Tierseuchen- und Tierschutzrechts ebenso wie in allen Angelegenheiten der Agrarförderung. Über eine besondere Expertise verfügt die Kanzlei soweit es um Geruchsimmissionen aus landwirtschaftlichen Tierhaltungsanlagen geht.