Naturschutzrecht

Das Naturschutzrecht gehört zum Standardrepertoire der Kanzlei. Es gibt kaum ein Planungs- und Genehmigungsverfahren, in dem nicht auch naturschutzrechtliche Fragen zu klären sind. Gemeinden beraten wir in allen Fragen die Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung betreffend. Wir koordinieren die Tätigkeit von Behörden, Planern und Fachgutachtern in der Vorhabenzulassung. Gemeinsam mit den Naturschutzbehörden stecken wir den Untersuchungsrahmen und die Untersuchungstiefe ab. Wir prüfen im Vorfeld die Vereinbarkeit von Projekten mit den Vorgaben der FFH-Richtlinie, speziellen Schutzgebietsausweisungen sowie mit dem Artenschutz. Wir zeigen Genehmigungshindernisse auf und entwickeln in enger Zusammenarbeit mit Fachgutachtern Lösungsvorschläge. Antragsunterlagen überprüfen wir auf ihre inhaltliche Vollständigkeit und rechtliche Konsistenz. Dabei stellen wir sicher, dass sie den Anforderungen der Rechtsprechung genügen.