Kanzlei für Wasserrecht in Leipzig
Das Wasserrecht gewinnt bei der Vorhabenzulassung zunehmend an Bedeutung. Es regelt die Benutzung von Gewässern, den Ausbau von Gewässern, die Abwasserbeseitigung, den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie die Haftung für Gewässerveränderungen. Zentrales Regelwerk ist das Wasserhaushaltsgesetz.
Als erfahrene Kanzlei in den Bereichen Bergrecht – Abfallrecht – Immissionsschutzrecht beraten wir Anlagenbetreiber Vorhabenträger aber auch Genehmigungsbehörden zu allen wasserrechtlich relevanten Fragestellungen. Unser Ziel ist es, dem Entstehen wasserrechtlicher Haftungsrisiken vorzubeugen und so für ein Höchstmaß an Rechtssicherheit für Ihre Projektrealisierung zu sorgen.
Unsere Leistungen im Bereich des Wasserrechts umfassen insbesondere:
• Beratung und Vertretung bei drohenden behördlichen Maßnahmen wie Ordnungsverfügungen oder Sanierungsanordnungen
• Abwehr behördlicher Anordnungen
• Beratung und Vertretung in wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren
• Beratung und Vertretung im Falle unerlaubter Gewässerbenutzungen
• Beratung und Vertretung im Falle von schädlichen Gewässerverunreinigungen
Wir nehmen frühzeitig wasserrechtliche Anforderungen in den Blick, um Ihr Projekt effizient und rechtssicher zu gestalten.
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.