Naturschutzrecht

Ihre Kanzlei für Naturschutzrecht in Leipzig – Wir verbinden Projektentwicklung mit Natur- und Artenschutz

Das Naturschutzrecht ist ein zentraler Bestandteil des Umweltrechts und spielt bei nahezu jedem größeren Genehmigungsvorhaben eine bedeutende Rolle. Ganz gleich ob ein Bergbauvorhaben, eine Deponie oder ein anderes Vorhaben zu realisieren ist: die naturschutzrechtlichen Belange gilt es zu erfassen und einer sachgerechten Lösung zuzuführen. Als erfahrene Kanzlei in den Bereichen Bergrecht – Abfallrecht – Immissionsschutzrecht beraten und vertreten wir Anlagenbetreiber, Vorhabenträger, Kommunen sowie Zulassungsbehörden zu allen Fragen des Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes – rechtssicher, lösungsorientiert und mit Blick auf das Machbare.

Unsere Tätigkeit beginnt oft schon in der frühen Projektphase: Wir prüfen, ob naturschutzrechtliche Vorschriften betroffen sind, begleiten Umweltprüfungen und stimmen Maßnahmen mit Behörden und Fachgutachtern ab. Unser Ziel ist es, Konflikte zu vermeiden und Planungsprozesse effizient zu gestalten – ohne rechtliche Fallstricke oder unnötige Verzögerungen.

Unsere Leistungen im Naturschutzrecht im Überblick:

• Prüfung naturschutzrechtlicher Belange in Planungs- und Genehmigungsverfahren

• Beratung zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen

• Begleitung bei FFH-Verträglichkeitsprüfungen und Eingriffs-Ausgleichs-Regelungen

• Unterstützung bei Ausnahmen und Befreiungen im Arten- und Biotopschutz

• Vertretung gegenüber Umweltbehörden und in verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kompetent und persönlich.

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