Bodenschutz- / Altlastenrecht

Kanzlei für Bodenschutzrecht in Leipzig – Rechtssicherheit bei Altlasten, Sanierung und Flächenentwicklung

Das Bodenschutzrecht gewinnt angesichts zunehmender Flächenversiegelung, der Nachnutzung industrieller Brachflächen sowie dem Erfordernis einer nachhaltigen Flächennutzung stetig an Bedeutung. Als erfahrene Kanzlei in den Bereichen Bergrecht – Abfallrecht – Immissionsschutzrecht unterstützen wir Sie kompetent bei allen rechtlichen Fragen rund um Bodenkontaminationen, Altlastensanierung, Grundstückstransaktionen und behördliche Anordnungen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG).

Ob Sie als Anlagenbetreiber, Grundstückseigentümer oder Kommune mit bodenschutzrechtlichen Herausforderungen konfrontiert sind – wir helfen Ihnen dabei, Risiken frühzeitig zu identifizieren, rechtssicher zu handeln und Ihre wirtschaftlichen sowie rechtlichen Interessen zu wahren.

Unsere Leistungen im Bodenschutzrecht umfassen insbesondere:

• Rechtliche Beratung bei Bodenverunreinigungen und Altlasten

• Überprüfung und Abwehr behördlicher Anordnungen (bspw. Sanierungsanordnungen)

• Begleitung bei der Sanierungsplanung und behördlichen Abstimmungen

• Prüfung haftungsrechtlicher Risiken bei Kauf oder Verkauf belasteter Grundstücke

• Durchsetzung oder Abwehr von Kostenbeteiligungs- und Erstattungsansprüchen

Auch bei komplexen Fragen wie der Störerhaftung, Untersuchungspflichten, Sanierungsverantwortung oder der Abgrenzung zu angrenzenden Umweltrechtsgebieten wie etwa dem Wasserrecht stehen wir Ihnen mit fundierter Beratung zur Seite.

In unserer Kanzlei in Leipzig erhalten Sie nicht nur verlässliche juristische Unterstützung, sondern auch strategisch durchdachte Lösungen, abgestimmt auf Ihre Projektziele, wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und öffentliche Anforderungen.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.

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