Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

Das Bauplanungs- und –ordnungsrecht zählt neben dem Immissionsschutzrecht zu den Kernkompetenzen der Kanzlei. Wir beraten Bauherren bei der Realisierung von Wohnbauprojekten. Unternehmen unterstützen wir bei der Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben, der Errichtung von Einkaufszentren sowie großflächigen Einzelhandelszentren (FOC). Wir begleiten Bauherren bei der Durchführung von Außenbereichsvorhaben wie die Errichtung landwirtschaftlicher Betriebsstätten, Windkraftanlagen oder Biogasanlagen. Wir beraten Städte und Gemeinden bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen, übernehmen die Vertretung in Normenkontrollverfahren und erarbeiten städtebauliche Verträge. Dabei verstehen wir uns als ganzheitlichen Dienstleister. Wir analysieren für Sie Handlungsspielräume, zeigen rechtliche Probleme auf, entwickeln passgenaue Lösungen und setzen Ihre Ansprüche gerichtlich durch.